Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Ausbildung in Bochum

Arbeitgeber aller Branchen sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und Räumung vertraut zu machen. Bei normaler Brandbekämpfung besagen die technischen Regeln, das etwa 5-10% der Beschäftigten geschult werden sollen. Des Weiteren sind bei der Anzahl der Selbsthilfekräfte auch Schichtbetrieb, Fortbildung, Urlaub und Krankheit der Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Brandschutztasche für Brandschutzhelfer